Wichtige Infos zur Corona-Krise

Hier finden sie die wichtigsten Informationen zu den aktuell geltenden Bedingungen in Bayern:

Aktuell geltende Allgemeinverfügungen für den Landkreis Rosenheim

Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)

Beherbergungsbetriebe

Touristische und berufliche Übernachtungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Rahmenkonzept Beherbergung

Gastronomie

Innen- und Außengastronomie ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Rahmenkonzept Gastronomie

Touristische Dienstleistungen

Touristische Dienstleistungen (Fluss- Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, Seilbahnen, touristische Reisebusse etc.) sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister

 

Allgemein

Allgemeine Informationen rund um das Thema Corona-Virus, Soforthilfe, Finanzielle Unterstützungsangebote, Kurzarbeit, Arbeitszeit und vieles mehr finden Sie unter folgendem Link.
www.stmwi.bayern.de/coronavirus

Weiter Informationen finden Sie des Weiteren auch unter:
www.chiemsee-alpenland.de/informationen-zum-corona-virus

Einen aktuellen Überblick über derzeitige steuerliche Maßnahmen des Bundes und Bayerns finden Sie unter:
www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020