Wichtige Infos zur Corona-Krise
Hier finden sie die wichtigsten Informationen zu den aktuell geltenden Bedingungen in Bayern:
Aktuell geltende Allgemeinverfügungen für den Landkreis Rosenheim
Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV)
Beherbergungsbetriebe
Touristische und berufliche Übernachtungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Gastronomie
Innen- und Außengastronomie ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Touristische Dienstleistungen
Touristische Dienstleistungen (Fluss- Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, Seilbahnen, touristische Reisebusse etc.) sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Rahmenkonzept Touristische Dienstleister
Allgemein
Allgemeine Informationen rund um das Thema Corona-Virus, Soforthilfe, Finanzielle Unterstützungsangebote, Kurzarbeit, Arbeitszeit und vieles mehr finden Sie unter folgendem Link.
www.stmwi.bayern.de/coronavirus
Weiter Informationen finden Sie des Weiteren auch unter:
www.chiemsee-alpenland.de/informationen-zum-corona-virus
Einen aktuellen Überblick über derzeitige steuerliche Maßnahmen des Bundes und Bayerns finden Sie unter:
www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020