FAQ – Urlaub in Oberaudorf zu Corona-Zeiten
Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen rund um Urlaub zu Corona-Zeiten. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Inhalte. Wir halten diese Seite stets aktuell, um Sie bestmöglich zu informieren.
Ihr Team der Tourist-Information Oberaudorf
Von 03. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung!
In Bayern sind seit 03. April fast alle Corona Regeln aufgehoben, es gelten nur noch folgende Basisschutzmaßnahmen:
Maskenpflicht – nur noch in bestimmten Bereichen
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.
- Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- Im Übrigen wird in geschlossenen Räumlichkeiten zumindest das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske empfohlen.
Befreit von der Maskenpflicht sind weiterhin:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie
- Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag – diese müssen lediglich eine medizinische Maske tragen.
Beherbergung/Gastronomie
Im Gastgewerbe entfallen alle corona-bedingten Maßnahmen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen weiterhin empfohlen
Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion).
Testpflicht – nur noch einrichtungsbezogen
Testpflicht für Besucher/Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Justizvollzugsanstalen
Corona Teststationen rund um Oberaudorf
- Oberaudorf, Rosenheimer Str. 18, Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr und 15.00-19.00 Uhr, Sa u. So 9.00-13.00 Uhr, Terminbuchung unter burgkirchen.testzentrum.cc
- Schnelltests werden in Kiefersfelden in der BRK-Teststation in der Thierseestraße 7 angeboten. Mo.-So. 11-15 und 16-19 Uhr. Seit 13.11.2021 sind die Schnelltest wieder kostenlos für alle. Es ist keine Terminbuchung notwendig. Bitte vorab registrieren. Mehr Informationen
- Kaiser Apotheke Kiefersfelden, Infos und Terminvereinbarung
- Raubling, BRK Kreisverband, Rotkreuz-Haus, Poststraße 10, geöffnet: Mo – So: 11:00 – 15:00 und 16:00 – 19:00 Uhr, Online-Anmeldung unter www.coronatest-rosenheim.de.
- Weitere Testzentren: https://www.landkreis-rosenheim.de/corona-testzentrum-terminvereinbarung-wird-dringend-empfohlen/
Einreise nach Deutschland
- Alle Reiserückkehrenden müssen einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test (PCR oder Antigen) oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Diese Regeln gelten für Einreisen aus allen Ländern.
- Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisiko oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Einreise nach Österreich
- Einreisende benötigen einen 3G-Nachweis. Geimpft, Genesen, Getestet (PCR-Test max. 72 Stunden oder Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden)
- Auch für Kurzaufenthalte von unter 24 h in Österreich gibt es keine Ausnahmen.
- Transitreisende sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Kinder unter 12 Jahren: sind in Begleitung eines Erwachsenen von der 3G-Regel ausgenommen.